Geschäftsbedingungen zum Partnerprogramm

Dies sind die Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von hundelieb.com bzw. der App Hundelieb. Personen, welche sich beim Partnerprogramm registrieren, werden nachfolgend “Partner”, geworbene Kunden “Nutzer” genannt.

1. Teilnahme

1.1 Die Anmeldung und Teilnahme am Partnerprogramm setzt das Lesen und Akzeptieren dieser Partner-Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen voraus. Trifft dies zu, ist für die Teilnahme, eine Anmeldung im Partnerbereich nötig. Ist der Nutzer bereits auf der regulären Website von HUNDELIEB angemeldet, benötigt er für ein Partnerkonto eine gesonderte Anmeldung mit zweiter E-Mail Adresse. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist kostenfrei.

1.2 Das Mindestalter für die Nutzung beträgt 16 Jahre.

1.3 Von der Anmeldung ausgeschlossen sind Seiten oder Firmen, die illegale, rassistische, pornographische, ethisch bedenkliche oder gewaltverherrlichende Inhalte beinhalten oder solche verlinken.

1.4 Für die Anmeldung sind verpflichtende Angaben wie vollständiger Name, E-Mail, Geschlecht und Firmen bzw. Websites nötig, über die HUNDELIEB beworben werden soll. Verfügt der Partner über keine eigene Firma oder Website, ist auch das Werben mittels des Verteilen von Flyers oder mittels Werbecode über Social Media möglich. Weiters muss die E-Mail Adresse mittels eines Double-Optin Verfahrens bestätigt werden.

2. Werbemittel

2.1 Nach der Anmeldung wird den Partnern ein eigener Werbecode, sowie eine eigene URL und ein eigener QR-Code geboten, die für das Werben neuer Nutzer verwendet werden können. Durch diese Codes bzw. Links ist ein Zuordnen des geworbenen Nutzers zum Partner möglich, sofern der Nutzer beispielsweise die Verwendung von Cookies nicht deaktiviert hat. Für Websites beispielsweise gilt, dass nur mit Hilfe eines solchen Cookies nachvollzogen werden kann, von welchem Partner der neue Nutzer geworben wurde. Auf Basis dieser Informationen zahlt HUNDELIEB die Provisionen aus. Sind Cookies oder ähnliche Technologien bei Smartphones deaktiviert, kann der Nutzer auch den Werbecode des Partners während der Anmeldung eintragen, um als von ihm geworben zu gelten.

2.2 Auf den Partnerseiten wird eine Auswahl von Werbemitteln geboten, die den Werbecode bereits beinhalten und welche in die bei der Registrierung angegebenen Seiten eingebaut werden können. Es ist dem Partner gestattet, freie Texte und Artikel mit eingebauten Partnerlinks zu verfassen.

2.3 Wenn der Partner Grafiken und andere Werbemittel von Hundelieb für seine Website verwenden möchte, sind unbedingt die Codes, die im Partnerbereich zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden. Nur in Verbindung mit Partnerlinks hat der Partner das Recht, die Werbemittel zu verwenden. Die bereitgestellten Materialien dürfen nicht verändert werden, mit Ausnahme von HTML und CSS Änderung, beispielsweise Änderungen der Größe oder Änderung des Links auf eine andere Unterseite der Website.

2.4 Partner, die HUNDELIEB lokal, also ohne Website oder Social Media Seite, bewerben möchten, finden im Partnerbereich einen an den Partner angepassten Flyer, der seinen Werbecode und einen QR-Code beinhaltet. Diese können entweder selbst ausgedruckt werden oder auch auf die Kosten von HUNDELIEB bestellt werden, vorausgesetzt, man kann das Verteilen von mindestens tausend Exemplaren garantieren. Besteht der Verdacht, dass auch nach mehreren Jahren diese Mindestmenge nicht verteilt wurde, können die Druckkosten gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.

2.5 Für die Verwendung anderer für die Bewerbung von HUNDELIEB vom Partner selbst erstellter Werbemittel, beispielsweise eigens erstellter Grafiken, wird eine schriftliche Zustimmung von HUNDELIEB benötigt.

3. Pflichten des Partners

3.1 Die Pflege der Partner-Website, sowie der korrekte technische Einbau der Partnerlinks und Werbecodes, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Partners. Um die Aktualität und einwandfreie Funktionalität der Links sicherzustellen, ersetzt der Partner regelmäßig die Inhalte mit den von HUNDELIEB zur Verfügung gestellten Werbemittel und Codes. HUNDELIEB wird den Partner über erforderliche technische Anpassungen per Mail informieren. Der Partner ist verpflichtet, erforderliche Anpassungen unverzüglich umzusetzen.

3.2 Cookies dürfen nur erzeugt werden, wenn ein sichtbarer Link (als Text oder Bild) angezeigt wird und der Erzeugung des Cookies ein bewusster Klick des Nutzers vorausgeht. Die unsichtbare Einbindung, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen, ist nicht gestattet. Es ist untersagt, iFrames und Forced Klicks (erzwungene Klicks) einzusetzen, die ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Absicht setzen.

3.3 Eine Bewerbung des Partnerprogramms mit unlauteren Methoden, beispielsweise Spamming, ist nicht gestattet

3.4 Partner sind nicht berechtigt, Angebote im Namen von HUNDELIEB zu erstellen oder anzunehmen, oder HUNDELIEB zu vertreten. Bei der Bewerbung von HUNDELIEB darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Verbindung zu HUNDELIEB über eine Partnerschaft hinausgeht. Der Partner ist an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen HUNDELIEB und dem Endkunden nicht beteiligt.

3.5 Es ist dem Partner nicht gestattet, Werbeflächen, bezahlte Anzeigenschaltungen oder sonstige Werbemaßnahmen im Namen von HUNDELIEB zu buchen oder durchzuführen.

3.6 Die Einkünfte des Partners aus dem Partnerprogramm unterliegen dem Umsatzsteuergesetz und der Partner erklärt sich ausdrücklich, diese korrekt der Einkommens- und Mehrwertsteuer zu unterwerfen. Sofern nicht anderes vereinbart, wird HUNDELIEB eine Gutschriften-Rechnung erteilen. Der Partner verpflichtet sich, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) im dafür vorgesehenen Feld anzugeben. Die Auszahlung der Provisionen an Partner mit einem Geschäftssitz in Österreich (der Sitz von HUNDELIEB liegt ebenfalls in Österreich) erfolgt immer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Partner aus dem Ausland, die eine UID-Nummer besitzen, wird das Reverse Charge Verfahren angewandt (Übergang der Steuerschuld).

3.7 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Dritten den Zugang auf sein Partnerkonto zu gewähren oder sein Partnerkonto eigenmächtig auf andere zu übertragen. Es liegt im Verantwortungsbereichs des Partners, ein sicheres Passwort für den Zugang zu wählen, darüber Stillschweigen zu bewahren und weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Dritten nicht leichtfertig den Zugang zu seinem Konto zu erlauben. Der Partner verpflichtet sich, HUNDELIEB sofort über mögliche unauthorisierte Zugänge auf sein Konto zu informieren.

3.8 Alle geschäftlichen und finanziellen Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, sind strikt vertraulich zu behandeln. Diese Informationen dürfen vom Partner weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche oder andere Zwecke verwendet werden.

3.9. Ein Verteilen von Flyern im öffentlichen Raum benötigt unter Umständen eine Genehmigung in der jeweiligen Stadt. Falls eine solche Zustimmung benötigt wird, muss zuerst eine Bestätigung von HUNDELIEB eingeholt werden, für welchen Zeitraum diese Genehmigung für die Stadt des Partners zur Verfügung steht. Erst dann darf mit dem Werben begonnen werden. Eine Werbekampagne außerhalb dieses Zeitraums darf nicht durchgeführt werden.

3.10 Der Partner verpflichtet sich, HUNDELIEB von sämtlichen Ansprüchen freizuhalten, die der Website durch eine von ihm verschuldete Verletzung der Gesetze entstehen.

4. Provisionen

4.1 HUNDELIEB zahlt dem Partner Provisionen nach dem Click-per-Sale Prinzip. Der Provisionssatz kann jederzeit von HUNDELIEB geändert werden. Die aktuell gültige Provision kann der Partner regelmäßig im Partnerbereich einsehen. Eine Vergütung der Provision kommt erst zustande, wenn der Verkauf und die vollständige Bezahlung der Leistung abgeschlossen ist, abzüglich der Umsatzsteuer, Retouren und Gutschriften.

4.2 Gewertet werden nur geworbene Nutzer, die sich innerhalb von 30 Tagen nach Setzen des Cookies registrieren. Der Zeitpunkt für das Eingehen kostenpflichtiger Leistungen kann auch später erfolgen. Der Nutzer muss Cookies in seinem Browser akzeptieren und der Cookie darf während dieser Zeit nicht von ihm gelöscht werden.

4.3 Es gilt das Last-Cookie-Wins Modell: Sollte ein Nutzer nach Klick auf einen Partnerlink erneut auf einen anderen Partnerlink klicken, bevor er sich entschließt, sich anzumelden, erhält der Partner des zuletzt angeklickten Partnerlinks die Provision.

4.4 Für Smartphones gilt, dass direkt nach dem Aktivieren des QR-Codes oder Klicken des Links die App heruntergeladen und ein Profil erstellt werden muss. Wird erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Profil erstellt, kann das Erkennen des Partners als Werber nicht garantiert werden. Ein Eintragen des Werbecodes ist für den Nutzer aber auch zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der Registrierung möglich.

4.4 Sofern der Partner vollständige Rechnungsdaten im Partnerbereich angegeben hat, erfolgt eine Auszahlung immer zwischen 1. und 15. des nächsten Monats, sofern die bisherigen Einnahmen € 20,00 überschreiten. Beispielsweise werden generierte Provisionen im Monat Januar zwischen 1. und 15. Februar ausbezahlt. Wurde die Auszahlungsuntergrenze nicht erreicht, wird die bereits erzielte Provision auf den nächsten Auszahlungszeitraum übertragen. Guthaben werden nicht verzinst. Bei Kündigung des Partners, wird eine Auszahlung auch unter der Auszahlungsuntergrenze veranlasst.

4.5 Geworbene Nutzer haben die Möglichkeit von einem Widerruf oder einer Geld-Zurück-Garantie Gebrauch zu machen. Ist dies der Fall wird auch die Provision wieder abgezogen. HUNDELIEB behält sich das Recht vor, bereits ausgezahlte Provisionen bei Voll- und Teilretouren zurückzufordern.

5. Rechte von HUNDELIEB

5.1 Es besteht kein Anspruch auf eine Mitgliedschaft. HUNDELIEB hat jederzeit das Recht, nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen eine Partner-Mitgliedschaft zu kündigen. Wurde von Seiten des Partners nicht gegen Geschäftsbedingungen verstoßen, werden bereits erzielte Provisionen vor diesem Schritt noch ausbezahlt.

5.2 Sofern nicht anders gekennzeichnet, unterliegen Texte, Bilder und andere Medien auf dieser Website dem Copyright von HUNDELIEB. Die für Werbezwecke zur Verfügung gestellten Medien dürfen beliebig heruntergeladen und vervielfältigt, jedoch nicht modifiziert werden.

5.2 Beim vorsätzlichen Versuch eines Partners durch erhebliche Manipulationsversuche Statistiken und damit an ihn zu bezahlenden Beträge zu beeinflussen, kann HUNDELIEB eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 EUR zzgl. USt verhängen. Gleiches gilt, wenn ein bereits aufgrund vertragswidrigen Verhaltens ausgeschlossener Nutzer am Programm unter falschem Namen erneut teilnimmt oder teilzunehmen versucht.

5.3 HUNDELIEB gibt keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das Partner-Netzwerk, angebotener Produkte und die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Website, App und das Funktionieren der Werbecodes und -links.

5.4 HUNDELIEB behält sich vor, die Regelung und Bestimmung dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Hierbei werden Partner per E-Mail informiert. Anpassungen können insbesondere im Hinblick auf die Vergütung und Zahlungsprozedur erfolgen. Wenn eine Modifikation für Partner nicht akzeptabel ist, besteht die Möglichkeit, die Vereinbarung zu kündigen. Die weitere Teilnahme am Partner-Netzwerk nach Beginn der Geltungsdauer der Änderungen wird als Akzeptanz der Änderungen verstanden.

5.5 Ein Verstoß gegen diese Vereinbarungen berechtigt HUNDELIEB zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Bereits erzielte Provisionen können in diesem Fall für nichtig erklärt werden.

6. Allgemeines

6.1 Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von HUNDELIEB schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.

6.2 Für diese Geschäftsbedingungen, sowie aller Texte der Website, gilt, dass sowohl weibliche als auch männliche Personen angesprochen sind, auch wenn der Einfachheit halber beispielsweise von “dem Nutzer” und “dem Partner” gesprochen wird.

6.3 Es gilt österreichisches Recht.

6.4 Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit des übrigen Inhaltes bestehen.

6.5 Aktualisierungen dieser Geschäftsbedingungen können jederzeit hier durchgeführt werden und ersetzen die jeweils vorangegangene Version. Es wird Partnern empfohlen, diese Bestimmungen regelmäßig zu prüfen, um sicherzugehen, dass sie weiterhin dessen Zustimmung finden. Ohne die Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen, ist der Partner verpflichtet, die Nutzung des Partnerbereichs, sowie die Bewerbung der Website einzustellen und die Mitgliedschaft zu kündigen, indem alle Werbemittel von Seiten des Partners entfernt und HUNDELIEB über den Wunsch der Kündigung informiert wird.

Letzte Aktualisierung: 04.01.2024